3.2. Anforderungen an den Vertrag mit dem Dienstleister
Im Fall der Auftragsdatenverarbeitung sind die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsgestaltung zu beachten. Folgende
zehn Punkte müssen insbesondere im Vertrag geregelt sein:
- Gegenstand und Dauer des Auftrags.
- Umfang, Art und Zweck der vorgesehenen Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Daten, die Art der Daten und der Kreis der Betroffenen.
- die nach § 9 zu treffenden technischen und organisatorischen Maßnahmen.
- Vorgaben zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten. >
- die Pflichten des Auftragnehmers nach § 11 Abs. 4 BDSG, sowie insbesondere die von ihm vorzunehmenden Kontrollen.
- die etwaige Berechtigung zur Begründung von Unterauftragsverhältnissen.
- die Kontrollrechte des Auftraggebers und die entsprechenden Duldungs- und Mitführungspflichten des Auftragnehmers.
- mitzuteilende Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen die im Auftrag getroffenen Festlegungen.
- der Umfang der Weisungsbefugnisse, die sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer vorbehält.
- Aussagen zum Umgang mit den überlassenen Datenträgern bzw. zur Löschung von Daten beim Auftragnehmer nach Beendigung des Auftrags.
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