3.4. Neu: Bußgelder sind möglich!

Künftig kann eine Aufsichtsbehörde auch Bußgelder bis zu 50.000,00 Euro verhängen, wenn ein Auftrag nicht richtig erteilt wird. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Auftrag nicht schriftlich erteilt wird oder eine unzureichende Beauftragung des Dienstleisters vorliegt. Auch kann ein Bußgeld für den Fall verhangen werden, dass sich der Auftraggeber nicht vor Beginn der Datenverarbeitung über die Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen überzeugt.

Was es zu beachten gilt:

> Neue Verträge für die Beauftragung von Dienstleistern erstellen.
> Datensicherheitsvorgaben erteilen.
> Prüfung der Einhaltung von Datensicherheitsvorgaben und Dokumentation der Ergebnisse.



ZURÜCK 3. Umsetzung der Vorgaben zur Datensicherheit
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