2. Anforderungen an die Zulässigkeit der Datenverarbeitung

Datenschutzgesetze beruhen auf einem grundlegenden Prinzip: Jede Datenverarbeitung muss auf eine Rechtsgrundlage gestützt werden. Keine Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage!

Als Rechtsgrundlage kommen in Betracht: Die Einwilligung des Betroffenen oder eine sonstige Rechtsnorm, die eine entsprechende Befugnis zur Datenverarbeitung und -nutzung enthält.

Neben einer Rechtsgrundlage bedarf es auch einer Information des Betroffenen, damit er weiß, in welchem Umfang seine Daten verarbeitet werden. Die Pflicht zur Information des Betroffenen leitet sich aus seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab und ist ein wesentlicher Aspekt der Zulässigkeitsanforderung.

ZURÜCK 2. Einige Grundbegriffe
1. Informationspflicht bei Datenerhebung WEITER