Bericht


Bericht zur
Berliner Datenschutzrunde 2009
22. Januar 2009, Haus der Deutschen Wirtschaft, Berlin

Der Bericht steht Ihnen auch als PDF-Datei zum Download bereit »

INHALT


Der Bericht steht Ihnen auch als PDF-Datei zum Download bereit »




Berliner Datenschutzrunde 2009

Am 22. Januar 2009 kamen auf Initiative der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG 250 Vertreter von Unternehmen, Verbänden und gemeinnützigen Organisationen im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin zusammen. Einen Nachmittag lang diskutierten sie gemeinsam mit Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung über die geplante Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie die Herausforderungen und Möglichkeiten eines modernden Datenschutzes. Herr Graf, Vorstand der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG und Initiator der Berliner Datenschutzrunde 2009, erläuterte gleich zu Beginn das Ziel der Veranstaltung, das sich auch im Motto „Gemeinsam für einen modernen Datenschutz" niederschlägt - und zwar ein Forum für einen gemeinsamen Dialog mit allen Beteiligten zu schaffen, um alle Positionen und Bedenken aufzugreifen sowie miteinander nach neuen, alternativen Lösungsansätzen zu suchen. Denn einstimmig warnen eine Vielzahl von mittelständischen Unternehmen und Verbänden unterschiedlichster Branchen, aber auch spendensammelnde Organisationen vor den befürchteten dramatischen Konsequenzen und existenziellen Bedrohungen durch die geplanten datenschutzrechtlichen Änderungen. Herr Michael Jansen, Ressortleiter des Wirtschaftsmagazins impulse, der als Moderator durch die Veranstaltung führte, hob ebenfalls das Ziel eines gemeinsamen Dialogs hervor und betonte die Bedeutsamkeit der geplanten Änderungen für den gesamten deutschen Mittelstand.

nach oben


Einführung in die rechtlichen Grundlagen


In seinem in die rechtlichen Grundlagen einführenden Vortrag erläuterte Herr Dr. Stefan Drewes, Rechtsanwalt der Kanzlei Siegert und Kollegen, die Hauptpunkte der geplanten Gesetzesnovelle, die sich eine Stärkung des Verbraucherdatenschutzes zum Ziel gesetzt hat: die Einführung einer Opt-in-Regelung bei der Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken, die Einführung eines Kopplungsverbots sowie die Abschaffung des Listenprivilegs. Dabei wies er auch auf die vorgesehenen Ausnahmeregelungen für eigene Werbung, für den gewerblichen Bereich, für sogenannte Huckepackwerbung sowie Spendenwerbung für steuerlich privilegierte Organisationen hin. Er kritisierte jedoch, dass der Regierungsentwurf nur die Erwartungshaltung der Verbraucher befriedige und alternative Lösungsansätze nur unzureichend in Erwägung gezogen habe, wie z.B. einen Pflichtabgleich mit der Robinsonliste oder eine transparenteres Lettershopverfahren.

nach oben


"Datenschutz und Kundenkommunikation im modernen Informationszeitalter"

Im Rahmen der zentralen Podiumsdiskussion unter dem "Datenschutz und Kundenkommunikation im modernen Informationszeitalter" hatten Vertreter unterschiedlicher Unternehmen, Verbände und Organisationen die Gelegenheit, ihre Positionen und Bedenken hinsichtlich der geplanten BDSG-Novellierung vorzutragen und gemeinsam über mögliche Alternativlösungen zu diskutieren. Die auf dem Podium vertretenen Personen zeigten die ganze Bandbreite der Betroffenheit auf - vom mittelständischen Verleger, über den Versandhändler sowie die Markt- und Meinungsforschung, bis hin zum Datenschutzbeauftragten und den spendensammelnden Organisationen.

nach oben


Auswirkungen der geplanten Novelle


Alle Podiumsteilnehmer, aber auch zahlreiche Stimmen aus dem Plenum, betonten ihre großen Befürchtungen hinsichtlich teils existentiell bedrohender Umsatzeinbußen und dem Verlust zahlreicher Arbeitsplätze aufgrund der geplanten datenschutzrechtlichen Änderungen, die die Gewinnung neuer Kunden und Unterstützer erheblich erschweren würden. Einstimmig kritisierten die Diskutanten auf dem Podium, dass andere klassische Werbemethoden wie TV-, Radio- oder Anzeigenwerbung sowie Postwurfsendungen für den Großteil der Unternehmen und Organisationen keine wirtschaftlichen Alternativen zum personalisierten Werbebrief darstellen, da diese aufgrund der hohen Streuverluste zu ineffizient sind. Hier sei die Politik Lichtjahre von der Realität in der Wirtschaft entfernt, so Alexander Holzmann, als Verleger eines mittelständischen Fachverlags als Vertreter der Fachpresse auf dem Podium: „Soll ich etwa zukünftig eine Fachzeitschrift für Fleischereimeister im Fernsehen bewerben?". Insbesondere die Postwurfsendung scheine, auch hinsichtlich der ökologischen Bilanz, wenig sinnvoll und würde darüber hinaus von den Verbrauchern als eine viel größere Belästigung empfunden.

Kritisiert wurden darüber hinaus die Schnelligkeit, mit der das Gesetz durch alle Instanzen gepuscht wird und der knappe Zeitrahmen, den dieser Prozess für eigene Stellungnahmen und Diskussionsbeiträge lässt. Obwohl dieses Gesetzesvorhaben eines der wichtigsten für die gesamte deutsche Wirtschaft sei, werde es so schnell abgehandelt - da stimme doch etwas nicht, so Günter Stallecker, Justiziar des Versandhändlers Robert Klingel. Die Stärke der Betroffenheit seines Unternehmens werde durch die Tatsache unterstrichen, dass es das erste Mal in seiner zwanzigjährigen Tätigkeit für Klingel sei, das er sich direkt und intensiv mit einem Gesetzgebungsprozess beschäftige. Ähnlich stark betroffen sieht Alexander Holzmann sein Unternehmen, den Hans Holzmann Verlag, da ca. 60%-80% der Abonnenten von Fachzeitschriften über Wege des Direktmarketing gewonnen würden. Das Gesetzesvorhaben sei mittelstandsfeindlich und darüber hinaus viel zu bürokratisch. Außerdem wies er in seinem Plädoyer für den Erhalt des Listenprivilegs darauf hin, dass auch die Ausnahmeregelung für den gewerblichen Bereich nicht zu Ende durchdacht worden sei, da z.B. bei der Zielgruppe der Handwerker oftmals die Frau des Handwerkers das Büro organisiert, diese jedoch nicht als potentielle Kundin angeworben werden darf, da sie selbst nicht freiberuflich oder gewerblich tätig ist. Ein weiteres Problem stellt aus seiner Sicht die vorgesehene Beschränkung auf Geschäftsadressen dar, da gerade im Bereich der Abos von Fachzeitschriften eine Trennung zwischen geschäftlicher und privater Adresse oftmals mit Schwierigkeiten behaftet ist.

nach oben


Die Markt- und Meinungsforschung - „Opfer eines massiven Kollateralschadens"?

Für den Bereich der Markt- und Meinungsforschung befürchtet Herr Hartmut Scheffler, Geschäftsführer der TNS Infratest Holding, dass seine Branche durch die aktuell diskutierte BDSG-Novellierung „Opfer eines massiven Kollateralschadens" werde. Dabei befolgten die Markt- und Meinungsforschungsinstitute grundsätzlich ein striktes Anonymitätsgebot und personenbezogene Daten würden auf keinen Fall zum Zwecke der Werbung weitergegeben. Wenn kein Ausnahmetatbestand für die Markt- und Meinungsforschung in das BDSG aufgenommen werde, dann sei eine „qualitativ angemessene, qualitativ gute repräsentative Markt- und Meinungsforschung und Sozialforschung in Zukunft nicht mehr möglich", so Scheffler. Die repräsentative Forschung - mit hohen qualitativen Vorgaben - sei jedoch nicht nur für die Industrie in einer freien Marktwirtschaft von großer Bedeutung, sondern auch für die Politik, seien es Ministerien oder Parteien.

nach oben


Die Spendenorganisationen - der Nutzen der Ausnahmeregelung?

Die vertretenen Non-Profit-Organisationen bewerteten die Ausnahmeregelung für Spendenorganisationen, die einer nichtkommerziellen Bewertung des gemeinnützigen Sektors entspricht, zwar als positiv, wiesen jedoch darauf hin, dass diese ihnen augenscheinlich viel, aber nachhaltig weniger nütze. Denn die Quantität und Qualität der angebotenen Adresslisten würde drastisch sinken sowie deren Preis erheblich steigen, da Dienstleister wie Lettershops nicht nur von den Non-Profit-Organisationen leben könnten. Wenn man bedenke, dass 80% der Neuspendergewinnung im gemeinnützigen Sektor über personalisierte Werbung laufe und dieser damit der drittgrößte Nutzer dieser Werbemethode sei, werde klar, was es bedeute, wenn keine qualitativen Adressen mehr zur Verfügung ständen, betonte Herr Johannes Bausch, Schatzmeister des Deutschen Fundraising Verbands e.V.. Darüber hinaus sei eine Verschlechterung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses aufgrund des berechtigten Interesses des Staates und der Spender an einer höchstmöglichen direkten Verwendung der Gelder für Projekte ein großes Problem. Für ihre Organisation prognostizierte Frau Christine Rust, Leiterin Direktmarketing des SOS Kinderdorf e.V., deshalb, dass „der Verein innerhalb von zehn Jahren auf das Niveau einer kleinen Bürgerinitiative zusammenschrumpfe, da er existentiell auf die stete Gewinnung von Neuspendern angewiesen sei".

nach oben


Ziele der Novelle - Transparenz und Datensicherheit?

Die erklärten Ziele der Gesetzesnovelle - mehr Datensicherheit und Transparenz - wurden von allen Diskutanten sowie zahlreichen Stimmen aus dem Plenum grundsätzlich begrüßt. Positiv sei, dass die Thematik des Datenschutzes stärker in die Betriebe und Organisationen hineingetragen werde und mehr Bedeutung erlange, hob Johannes Bausch hervor. Der SOS Kinderdorf e.V. habe wie alle spendensammelnde Organisationen ein starkes Interesse an der Sicherheit und Seriosität im Umgang mit persönlichen Daten, da er unbedingt auf das Vertrauen der Menschen angewiesen sei, so Christine Rust. In der gleichen Weise betonte Günter Stallecker, dass auch jedes Unternehmen ein elementares Interesse an Datenschutz habe und für - und nicht gegen - Datenschutz sei; Kundendatenbanken seien normalerweise das bestgehütetste Geheimnis eines jeden Unternehmens. Angezweifelt wurde vielfach jedoch, ob der vorliegende Entwurf seinen selbstgesteckten Zielen gerecht werde, und zwar Datenmissbrauch verhindere sowie die Transparenz erhöhe. Das Ziel der Novelle aus Verbraucherschutzsicht, „der Schutz des Bürgers vor dem missbräuchlichen Umgang mit seinen Daten", werde so nicht erreicht, so Roman Maczkowsky, Vorstandsmitglied des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V.. Er kritisierte insbesondere, dass der präventive Ansatz und die Stärkung der fachlichen Qualifizierung der externen und betrieblichen Datenschutzbeauftragten im vorliegenden Gesetzentwurf zu wenig berücksichtigt worden seien. Dies sei jedoch erforderlich, um sicherzustellen, dass in den Unternehmen alles ordnungsgemäß funktioniere. Dasselbe gelte für eine Verstärkung der Kontrollen sowie eine Stärkung der staatlichen Aufsichtsbehörden, so Maczkowsky. Das daraus erwachsende Vollzugsproblem kritisierten auch verschiedene Stimmen aus dem Plenum: die Datenmissbrauchskandale der vergangenen Monate seien auch nach geltendem Recht schon illegal gewesen, aber zu wenig geahndet und zu gering bestraft worden. „Kriminelle Akte wird es auch in Zukunft geben, diese werden nicht weniger werden, das Problem ist nicht gelöst", so Scheffler. Im Rahmen der offenen Diskussion betonte auch Herr Sven Hermerschmidt, Referent im Büro des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, dass das Problem der Transparenz aus ihrer Sicht durch die Novelle ebenfalls noch nicht ausreichend gelöst sei; es fehle z.B. die Einführung einer Kennzeichnungspflicht der Herkunft von Daten.

nach oben


Alternativvorschläge?


Im Rahmen der Podiumsdiskussion, aber auch der offenen Diskussion im Plenum, wurden zahlreiche Alternativlösungen zu den geplanten Gesetzesänderungen vorgeschlagen und diskutiert. Anstelle der Einführung einer Opt-In-Regelung wurde ein verpflichtender Abgleich mit einer staatlichen überwachten Robinsonliste als Lösungsansatz in die Diskussion eingebracht. Eine „Stiftung Datenschutz" könnte hierbei die Aufgabe der Überwachung und Kontrolle wahrnehmen. Auch die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Datenherkunft und verstärkter Informationspflichten zur Verbesserung der Transparenz wurden vielfach unterstützt sowie stärkere Sanktionen gegen Verstöße gefordert. Außerdem wurden ein Ausnahmetatbestand für die Presse aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Sonderstellung, die Stärkung von Widerspruchsrechten und mögliche Selbstverpflichtungsmaßnahmen der Wirtschaft diskutiert. Angesprochen wurde darüber hinaus, dass die Verbraucher besser über die Datenspur, die sie hinterlassen, informiert werden müssten und der Schlüssel hierzu im Bereich der Bildungspolitik liege. Eine Opt-In-Regelung setze einen mündigen Bürger voraus, der in der Lage sei, diese Entscheidung unter Kenntnis aller Konsequenzen zu fällen, so hierzu Scheffler. Die Welt sei in dieser Hinsicht jedoch de facto so komplex, dass der Bürger die Folgen seiner Entscheidung gar nicht übersehen könne. Deshalb sei die Einführung einer Opt-In-Regelung als Lösung aller Probleme keinesfalls der richtige Weg.

nach oben


Im Dialog mit der Politik


Die vortragenden politischen Referenten, die Bundestagsabgeordneten Herr Sebastian Edathy MdB und Frau Ulrike Höfken MdB, bekräftigten in ihren Beiträgen den politischen Willen, das Recht der Verbraucher auf informationelle Selbstbestimmung sowie den Schutz der Bürger vor unerwünschter und belästigender Werbung zu stärken. Beide Politiker äußerten ihre Überzeugung, dass die Novellierung des BDSG - mit einer Einführung der Einwilligungslösung - noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden wird.

Der Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy, wies darauf hin, dass die Skandale der vergangenen Monate jedoch nicht der eigentliche Anlass des Vorhabens gewesen seien; vielmehr sei eine zeitgemäße Anpassung des BDSG schon lange überfällig. Der Knackpunkt, den es noch zu diskutieren gilt, liegt für den SPD-Innenpolitiker jedoch in der Ausgestaltung des Einwilligungserfordernisses, die nicht so bürokratisch ausfallen dürfe, wie im Entwurf vorgesehen. Denn die Praktikabilität der vorgesehenen Regelung sei in der bisher diskutierten Form sicherlich noch diskussionswürdig. Ein verpflichtender Abgleich mit der Robinsonliste stellt für den MdB dahingegen keine Alternative zur positiven Einwilligungserfordernis dar, da diese das Recht des Verbrauchers auf Selbstbestimmung ebenfalls einschränke. Denn eine souveräne Einzelentscheidung sei dann nicht möglich. Darüber hinaus verteidigte er die im Entwurf vorgesehene Ausnahme für Parteien, die er mit der verfassungsrechtlichen Stellung der demokratischen Parteien und ihrer Rolle im Meinungsbildungsprozess begründete.

Ulrike Höfken hob ebenfalls hervor, dass sie in einigen grundlegenden Punkten des Entwurfs noch Diskussionsbedarf sehe, insbesondere hinsichtlich der Marktforschung, der Pressefreiheit, der vorgesehenen Übergangsfristen und der Ausgestaltung des Gütesiegels. „Ich kann Ihnen versprechen, dass ich die Einwände, die sie gegeben haben, auch wirklich mitnehme und auch ansprechen werde im Bundestag", versicherte Frau Höfken und äußerte ihre Überzeugung, dass im Detail innerhalb eines gewissen Rahmens sicherlich noch vernünftige Lösungen gefunden werden könnten, auch wenn über die grundsätzliche Einführung einer Opt-In-Regelung im Bundestag ein breiter Konsens bestehe. Diese Regelung werde dazu führen, dass ein grundlegender Paradigmenwechsel in der Kommunikation erforderlich sei, der auch einen Bewusstseinswandel bei den Verbrauchern voraussetze. Den Vorschlag der Verknüpfung des freiwilligen Datenschutzaudits mit dem Erhalt des Listenprivilegs halte sie jedoch für keine intelligente Lösung, so Höfken. Vielmehr solle die Qualität des Datenschutzes in den Unternehmen, die Leute entsprechend überzeugen, ihre Einwilligung in die Verwendung ihrer Daten zu geben. Sie betonte, dass es nun auch die Aufgabe der Unternehmen sei, mehr Vertrauen zu schaffen und vertrauensbildende Maßnahmen anzustoßen.

Beide Politiker bewerteten den gemeinsamen Dialog und die konkrete fachliche und argumentative Auseinandersetzung im Rahmen der Berliner Datenschutzrunde sehr positiv und äußerten ihre Bereitschaft, die begonnene Diskussion in ihren jeweiligen Ausschüssen im Bundestag fortzusetzen.

nach oben


Schlusswort Herr Graf


In seinem Schlusswort betonte der Initiator der Veranstaltung, Herr Graf, dass selbstverständlich jeder Bürger das Recht auf informationelle Selbstbestimmung habe und eine Weiterentwicklung des BDSG notwendig sei. Er äußerte jedoch seine Zweifel, ob der vorgeschlagene Weg der richtige ist und inwiefern die vorgesehenen Regelungen in der wirtschaftlichen Realität praktikabel sind. Das Positive an der ganzen Diskussion sei auf alle Fälle, dass die Unternehmen bezüglich dieser Thematik sensibilisiert würden. Außerdem habe der Nachmittag die Gelegenheit geboten, viele verschiedene Standpunkte zu hören, Argumente auszutauschen und Gemeinsamkeiten zu entdecken, was ein erster Schritt in die richtige Richtung sei; aber „Es ist noch nichts gelöst, wir haben noch einiges zu tun und zu diskutieren", so Graf. Ein nächster Schritt sei die Fortsetzung der Diskussion mit der Politik, sowie eine neue Debatte auch mit den Verbraucher- und Datenschützern, um eine gemeinsame, für alle tragbare Lösung und Ausgestaltung eines modernen Datenschutzes zu finden und die existentielle Bedrohung ganzer Wirtschaftszweige und des zivilgesellschaftlichen Engagements vieler gemeinnütziger Organisationen zu verhindern.

nach oben