3. Einschaltung von Dienstleistern - Datenverarbeitung im Auftrag

Eine wichtige Neuerung betrifft die Einschaltung von Dienstleistern im Wege der Auftragsdatenverarbeitung. In diesem Bereich lagen zahlreiche Missstände vor, die auch Auslöser für die BDSG-Novelle waren. Das neue BDSG enthält eine ganze Reihe von Punkten, die künftig in einem Vertrag mit einem Auftragsdatenverarbeiter enthalten sein müssen. Zusätzlich ist der Umgang mit den Datensicherheitsanforderungen neu geregelt worden.

ZURÜCK 4. Einwilligung in die Datenverarbeitung
1. Auftragsdatenverarbeitung oder Funktionsübertragung WEITER