Hintergrund

Die Novellierung des BDSG im Jahr 2009

Im September 2008 regt der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble vor dem Hintergrund zahlreicher Skandale um illegalen Datenhandel und die Weitergabe von Kontodaten eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) an. Im Rahmen eines sogenannten „Datenschutzgipfels" einigen sich die Fachminister auf weitreichende Verschärfungen des Datenschutzes. Ihre Forderungen bilden die Grundlage des am 10. Dezember 2008 durch das Bundeskabinett verabschiedeten „Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften“.

Die gesamte Wirtschaft sowie zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen reagieren auf diesen Entwurf mit einem gemeinsamen Aufschrei, da erhebliche Einschränkungen für die Kommunikation mit Kunden und Unterstützern befürchtet werden. Nach weiteren hochkontroversen Debatten und zähen Verhandlungen im Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Bundestag wird das Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften schließlich am 3. Juli 2009, dem letzten regulären Sitzungstag der Legislaturperiode, beschlossen. Nach der Verabschiedung durch den Bundesrat und der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten tritt es am 1. September 2009 in Kraft.

Die Entstehung der Berliner Datenschutzrunde in 2009


Die Unzufriedenheit einer großen Bandbreite von Betroffenen – von datennutzenden Unternehmen über zivilgesellschaftliche Organisationen bis hin zu Datenschützern – mit dem Ablauf und den Inhalten der Novellierung des BDSG ist der Auslöser für die Entstehung der Berliner Datenschutzrunde. In der im Jahr 2009 ins Leben gerufenen Initiative haben sich inzwischen knapp 200 mittelständische Unternehmer verschiedener Branchen, Vertreter von Spendenorganisationen sowie Datenschutzbeauftragte zusammengeschlossen.

Von Beginn an hat es sich die Berliner Datenschutzrunde zum Ziel gesetzt, einen sachgerechten Interessensausgleich zwischen Wirtschaftlichkeit und Verbraucherschutz zu fördern. In diesem Prozess des Dialogs und Austauschs verstehen wir uns vor allem als Sprachrohr klein- und mittelständischer Unternehmen und Organisationen. Ihnen und ihren datenschutzrechtlichen Belangen wollen wir eine Stimme geben, um gemeinsam auf einen modernen Datenschutz hinzuarbeiten, der allen Interessen bestmöglich gerecht wird.

Neue Aufgaben für die Berliner Datenschutzrunde

Anstelle einer grundlegenden Modernisierung des Datenschutzrechts handelt es sich bei der BDSG-Novelle aus dem Jahr 2009 zur werblichen Nutzung von Daten aus Sicht der Berliner Datenschutzrunde eher um eine „Kleinstreparatur". Dies führt dazu, dass das bisher schon sehr komplexe Datenschutzrecht noch unübersichtlicher und unverständlicher wird. Deshalb sehen sich alle Seiten – ob datennutzende Unternehmen, zivilgesellschaftliche Organisationen oder aber auch Datenschützer – mit einer großen Rechtsunsicherheit konfrontiert. Zudem sind viele Defizite im Bereich Datensicherheit und -schutz meist auf Vollzugsprobleme und illegale kriminelle Handlungen zurückzuführen, die auch durch die bisherigen Novellierungen nicht beseitigt werden konnten.

Daher wird das Thema Datenschutz auch vor dem Hintergrund einer allgegenwärtigen Datenverarbeitung in der modernen Informationsgesellschaft mit all seinen Facetten weiterhin auf der gesellschaftlichen und politischen Agenda bleiben. So finden sich zahlreiche Punkte hierzu bereits im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung. Derzeit beschäftigen die deutsche Politik vor allem die Errichtung einer Stiftung Datenschutz, die Frage des Datenschutzes im Internet sowie die Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes. Auch auf europäischer Ebene steht das Thema Datenschutz ganz oben auf der Agenda. Bereits seit 2009 arbeiten die europäischen Institutionen an einer Neuregelung des EU-Datenschutzrechts, um dieses an moderne technologische Entwicklungen anzupassen und das Grundrecht auf Datenschutz zu verwirklichen.
Für die Berliner Datenschutzrunde besteht somit auch weiterhin der Bedarf, in den verschiedenen Bereichen des Datenschutzes im gemeinsamen Dialog mit allen Beteiligten nach konstruktiven Lösungen zu suchen, die einen sachgerechten Interessensausgleich in einem modernen Datenschutzrecht ermöglichen.