Datenschutz nach der Wahl


Bericht zur Veranstaltung

"Datenschutz nach der Wahl - Positionen und Perspektiven"

25. November 2009, dbb forum, Berlin


Der Bericht steht Ihnen auch als PDF-Datei zum Download zur Verfügung >>


Die Berliner Datenschutzrunde

Am 25. November 2009 fand auf Initiative der Berliner Datenschutzrunde (www.berliner-datenschutzrunde.de) und der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG im dbb forum in Berlin die Veranstaltung „Datenschutz nach der Wahl - Positionen und Perspektiven" statt. In diesem Rahmen kamen 50 Vertreter von Unternehmen, Verbänden, gemeinnützigen Organisationen sowie Daten- und Verbraucherschützer zusammen, um die Auswirkungen der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu beleuchten und die Herausforderungen eines modernden Datenschutzes in der neuen Legislaturperiode zu diskutieren. Helmut Graf, Vorstand der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG und Initiator der Berliner Datenschutzrunde, betonte gleich zu Beginn der Veranstaltung die Relevanz des Themas, die sich auch in den stetig zunehmenden Datenskandalen widerspiegelt, und die daraus resultierende Notwendigkeit eines gemeinsamen Dialogs aller Betroffenen, dem erklärten Ziel der Berliner Datenschutzrunde und dieser Veranstaltung.


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"Datenschutz nach der Wahl - Positionen und Perspektiven"

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand eine Podiumsdiskussion mit dem gleichlautenden Titel „Datenschutz nach der Wahl - Positionen und Perspektiven". Das Podium spiegelte die volle Bandbreite aller Beteiligten wider: vom Versandhandel über die Verbandsebene und den Verbraucherschutz bis hin zum Datenschutz und spendensammelnden Organisationen. Verbunden durch die allgemeine Unzufriedenheit mit der im September 2009 in Kraft getretenen BDSG-Novelle und dem Wunsch nach einem verständlichen und an die modernen Informationstechnologien angepassten Datenschutzgesetz, zeigten sich jedoch bei den konkreten Ausformulierungen und Wünschen auch die unterschiedlichen Interessen und Positionen der Diskutanten.


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Die BDSG Novelle - Rückblick und Bewertung

Ausgangspunkt für die Diskussion war die weitgehende Unzufriedenheit der Beteiligten mit den jetzigen Regelungen und Formulierungen des BDSG und anderer Spezialgesetze mit datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auch wenn der eine oder der andere sich in Bezug auf spezielle Regelungen, zum Beispiel zur Einwilligung nach § 4a BDSG oder der Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG, in seiner Position bestätigt sah, herrschte Konsens darüber, dass durch die Novellierung eine unverständliche, teils widersprüchliche Gesetzeslage geschaffen wurde, die sowohl Verbrauchern als auch datennutzenden Unternehmen das Leben erschwert.


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Datenschutz in der neuen Legislaturperiode - (Heraus-)Forderungen

Neben der kritischen Beleuchtung des Prozesses und der Inhalte der BDSG-Novelle und der Schwierigkeiten, die sich für alle Beteiligten bei ihrer Umsetzung ergeben, bot die Diskussion zudem die Möglichkeit, die Erwartungen und Forderungen an die neue Legislaturperiode und die bereits von der Regierung angekündigten umfassenden
Modernisierung des Datenschutzrechts auszutauschen. Hier wurden die teils verschiedenen Herangehensweisen der Betroffenen sichtbar. Während es den Unternehmen, aber auch den Non-Profit-Organisationen, vornehmlich um Glaubwürdigkeit und Seriosität bei der Nutzung von Daten geht, benannten Verbraucher- und Datenschützer ihrerseits Transparenz und Verständlichkeit als wichtigste Kriterien für ein neues Gesetz.
Unterschiedliche Herangehensweisen zeigten sich auch bei der Definition der Rolle des Bürgers im Umgang mit seinen Daten. In diesem Zusammenhang sahen zwar alle Teilnehmer einen verstärkten Bedarf an Aufklärung über den Umgang mit neuen Informationstechnologien, doch Verbraucher- und Datenschützer wehrten sich vehement gegen die komplette Übertragung der Verantwortung auf den Einzelnen. Vielmehr sei es die Aufgabe des Gesetzgebers und verantwortungsbewusster Unternehmen, verständliche Rahmenbedingungen und transparente Informationen über den Fluss von Daten zu gewährleisten. Dies wurde von anderer Seite wiederum als Überregulierung und Bürokratisierung zurückgewiesen. Trotz des Widerspruchs zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger und dem Recht auf Informationsfreiheit und des Wirtschaftens datennutzender Unternehmen, waren sich die Podiumsteilnehmer einig, dass ein sachgerechter Ausgleich möglich sein kann. So herrschte große Einigkeit bezüglich des bestehenden Vollzugsdefizits und dem Mangel sowohl an Ausstattung, Personal und Qualifizierungsmöglichkeiten für Datenschutzaufsichtsbehörden und betriebliche Datenschutzbeauftragte. Konsequenterweise sprachen sich alle Teilnehmer für eine Stärkung der Ressourcen und der Qualität solcher Behörden und Personen aus.


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Stiftung Datenschutz - Gütesiegel als Abgrenzung zu "schwarzen Schafen"

Grundsätzliche Offenheit, aber auch Skepsis zeigten die Podiumsteilnehmer zudem gegenüber der im Koalitionsvertrag vorgeschlagenen „Stiftung Datenschutz". Gütesiegel werden zwar durchaus als mögliches Instrument zur Abgrenzung gegenüber sogenannten „schwarzen Schafen", die das Bild der Öffentlichkeit zum Thema Datenverarbeitung bestimmen, gesehen. Angezweifelt wurde jedoch sowohl von Seiten der Datenschützer als auch aus Sicht der Unternehmen und Non-Profit-Organisationen die Umsetzung und Praktikabilität solcher Datenschutzaudits.


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Die Erwartungen an ein neues BDSG

Insgesamt wurden im Laufe der Diskussion zwar teilweise gegensätzliche Ansichten und Interessen offengelegt und debattiert, aber es fanden sich durchaus viele gemeinsame Positionen, insbesondere bezüglich der formellen Ausgestaltung eines neuen BDSG. Dieses solle endlich dem Stand der Informationstechnologien angepasst werden, jedoch gleichzeitig technikneutral formuliert werden, um von den raschen Entwicklungen der neuen Medien nicht schon morgen wieder überholt zu sein. Des Weiteren äußerten alle Beteiligten den Wunsch nach einem sowohl für den Gesetzgeber als auch für den Verbraucher und Unternehmer verständlichen und praktikablen Gesetz, in dem die bisher in vielen verschiedenen Gesetzen geregelten Datenschutzbestimmungen zusammengefasst sind.


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Schlusswort Herr Graf

In seinem Schlusswort stellte der Gastgeber Helmut Graf nochmals die Vielfältigkeit des Themas Datenschutz und der diesbezüglich herrschenden Meinungen heraus. Gleichzeitig zeigte er sich jedoch erfreut, dass trotz der teilweise unterschiedlichen Interessen die Bereitschaft zu Dialog und Austausch sowie ein grundsätzliches Verständnis für die
anderen Positionen zu beobachten ist. Die Möglichkeit der übergreifenden Debatte sieht er als bedeutenden Schritt für ein zukünftiges Miteinander der Beteiligten. So dürfe weder der Verbraucher in dem Datendschungel alleine gelassen werden, noch dürfen seriöse datennutzende Unternehmen pauschal verteufelt werden. Denn eines haben die Datenskandale der letzten Wochen und Monate gezeigt, das Thema Datenschutz steht ganz oben auf der politischen und gesellschaftlichen Tagesordnung und Handlungsbedarf ist dringend notwendig. „Die Berliner Datenschutzrunde möchte weiterhin als Plattform hierfür fungieren und die interessenübergreifende Debatte fördern, mit dem Ziel eine praktikable Lösung für alle Seiten zu finden", so Graf. Als nächster Schritt ist deshalb im März 2010 (voraussichtlich am Donnerstag, den 11.3.2010) eine weitere Veranstaltung geplant, bei der der von der Initiative angestoßene Dialog fortgeführt werden soll. Hierfür hat bereits Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ihre Teilnahme und eine Grundsatzrede zum Thema Datenschutz angekündigt. Weitere Informationen hierzu werden noch bekanntgegeben.


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